Skischule Körner Klingenthal Mühlleithen Erlbach Schöneck

Die sächsische Gesetzgebung kennt kein Skischulgesetz. Das heißt, jeder kann in Sachsen ein entsprechendes Gewerbe anmelden und eine Skischule eröffnen.

In Bayern und den Alpenländern ist dies nicht möglich. Dort ist zwingend eine Ausbildung vorgeschrieben und wer eine Skischule eröffnen möchte muss staatlich geprüfter Skilehrer sein. Dieser Abschluss entspricht der Ausbildung zum Berufssportlehrer und garantiert ein entsprechendes Fachwissen.

In Deutschland erfolgt dieser Abschluss an der TU München in Verbindung mit dem Deutschen Skilehrerverband.

Jeder, der sich in dieser Ausbildung befindet, trägt mit Stolz ein Abzeichen auf dem Ärmel. Mit Recht.

Vielleicht achten Sie bei Ihrem nächsten Skischulbesuch darauf und meiden die "schwarzen Schafe".

 

Silbergraues Abzeichen - Staatlich geprüfter Skilehrer

Blaues Abzeichen - Skilehrer Ausbildungsstufe 1-3